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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Benutzung des Fahrzeuges

Der Mieter erhält das im Vertrag aufgeführte Fahrzeug nebst Zubehör in ordentlichem und funktionstüchtigem Zustand. Er verspricht diesen zu erhalten und das Fahrzeug entsprechend den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu fahren. Ausdrücklich untersagt ist:

a) das Fahrzeug für den Transport von Personen oder Sachen zu benutzen, bei dem es direkt oder indirekt untervermietet wird.
b) nicht autorisierte Personen das Fahrzeug fahren zu lassen.
c) das Fahren im Zustand körperlicher Schwäche ausgelöst durch Krankheit, Erschöpfung, Alkohol oder Drogen.
d) das Fahren auf Forstwegen, am Strand oder auf nicht asphaltierten oder genehmigten Straßen für das fahren von Pkws.
e) mit dem Fahrzeug an sportlichen Wettbewerben jeglicher Art teil zu nehmen.
f) den Kilometerzähler zu manipulieren. Ein Schaden am Kilometerzähler ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
g) dass das Fahrzeug die Insel verlässt, ausgenommen eine schriftliche Genehmigung des Vermieters liegt vor.
h) der Transport von Tieren. In diesem Falle ist der Mieter verantwortlich für die Reinigung des Fahrzeuges.

Bei Verstoß gegen irgendeine der vorgenannten Untersagungen ist die Deckung der Unfallversicherung, im Falle eines Unfalls, ungültig.

Ebenfalls behält sich bei einem Verstoß gegen einen dieser Punkte die Vermietfirma Nguyen y Weinrich, S.L. das Recht vor, den Vertrag ohne Vorankündigung aufzuheben und das Auto zurückzunehmen, wobei die Garantiesumme oder erhaltene Vorauszahlungen beim Autovermieter verbleiben.

2. Rückgabe des Fahrzeuges

Das Fahrzeug wird an dem im Vertrag angegebenen Ort, Datum und zur genannten Uhrzeit zurückgegeben. Jegliche Änderung der Rückgabedetails müssen vorerst durch den Vermieter genehmigt werden. Ein Miettag beträgt 24 Stunden. Bei verspäteter Rückgabe zahlt der Mieter für jede verspätete Stunde ein Fünftel des vereinbarten Tagespreises. Wenn der Mieter vorher nicht die Verlängerung des Vertrages mit der Vermieterfirma abspricht, geht er das Risiko ein, der widerrechtlichen Aneignung beschuldigt zu werden und im Falle eines Unfalls, sind die abgeschlossenen Versicherungen ungültig. Der Verstoß gegen diese Bedingung, erteilt dem Vermieter das Recht, das Fahrzeug gerichtlich zurück zu verlangen.

3. Bezahlung und Miete

Der Mieter ist einverstanden, zusätzlich zu den im Vertrag aufgeführten Beträgen, die Kosten zu übernehmen für:

a) Verlust oder Diebstahl von Zubehör, Werkzeug, Reserverad, Batterie und Fahrzeugpapieren. Der Verlust der Fahrzeugpapiere, sowie der Verlust der Schlüssel, haben einen von der Firma festgelegten Preis, welcher zum Zeitpunkt der Vertragsabrechnung beglichen wird.
b) Bußgelder für Strafzettel bei Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, sowie die Abschleppkosten des unerlaubt geparkten Fahrzeuges.
c) Alle Schäden oder Mängel welche das Fahrzeug durch Kollision oder einen anderen Grund aufweist und welche nicht durch die Unfallversicherung des Absatzes 4. gedeckt sind.
d) Den Transport des Fahrzeuges zu unseren Werkstätten im Falle eines mechanischen Schadens oder eines Unfalls.

Bei Abschleppung des Fahrzeugs durch das Städtische Abschleppunternehmen oder bei der Immobilisierung durch behördliche Vertreter hat der Mieter nicht das Recht auf ein Ersatzfahrzeug, sollte er die Abschleppkosten nicht übernehmen. Allenfalls hält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein weiteres Fahrzeug zu vermieten.

4. Versicherung und Risiko-Deckungskosten

Das Mietfahrzeug ist vom Vermieter gesetzlich haftpflichtversichert. Diese Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Dritten bis zu einer Höhe von 50 Millionen €.

Vor Übergabe des Fahrzeugs kann der Mieter eine Vollkaskodeckung (mit oder ohne Selbstbeteiligung) abschließen, welche ihn von der Zahlung von Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug befreit.

Zusätzlich kann der Mieter vor Fahrzeugübergabe eine separate Versicherung gegen Reifen- und Glasschäden beim Vermieter abschließen. Reifen- und Glasschäden sind nur durch den Abschluss der genannten Versicherung abgedeckt.

Schäden an der oberen Karosserie, dem Unterboden oder der Innenausstattung des Fahrzeugs, fehlende Teile oder daraus resultierende Schäden, Verschlechterungen oder Schäden, die auf Missbrauch, Fahrlässigkeit oder Unvorsichtigkeit des Fahrers oder auf die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertragsbedingungen oder der geltenden Gesetzgebung zurückzuführen sind, werden nicht von der Haftpflichtversicherung oder der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung gedeckt.

Bei Nichtbeachtung der Ziffer 1 der AGB entfällt der oben genannte Versicherungsschutz.

Ausdrücklich von der Deckung ausgenommen sind Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von im gemieteten Fahrzeug transportierten Gegenständen.

Gestohlene Einzelteile sind nicht in der Versicherungsdeckung enthalten.

5. Unfälle

Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet:

1) bei Abgabe des Mietwagens eine Kopie des polizeilichen Unfallberichtes vor zu legen.
2) den Mietwagen NICHT vom Unfallort wegzufahren, bevor die zuständige Polizei eintrifft.
3) mit der Gegenseite keinerlei Übereinkommen über den Hergang zu treffen.
4) den beschädigten Mietwagen nicht zu verlassen ohne die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen gegen weitere Schäden oder Verluste getroffen zu haben. 5) alle Daten der Gegenseite aufzunehmen (Fahrer, Eigentümer, Fahrzeug, Versicherungsgesellschaft). Geschieht dies nicht, trägt der Mieter die Unfallkosten.
6) die Selbstbeteiligung für die Kollisions-Versicherung in Höhe der auf dem Vertrag vermerkten Summe zu zahlen. Die Nichterfüllung einer dieser Punkte führt zum Verlust der Vollkaskoversicherung.

6. Verantwortung des Vermieters

Das gemietete Fahrzeug ist auf dem aktuellen Stand der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeuginspektionen "TÜV", der Vermieter ist somit nicht zuständig für den Schaden welcher der Mieter direkt oder indirekt verursachen kann bei einer zufälligen Beschädigung.

7. Fahrlässiges Fahrverhalten

Fährt der Kunde das Fahrzeug der Firma Nguyen y Weinrich S.L. unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder anderweitigen Veränderungen die zur Beeinträchtigung führen, übernimmt er die volle Verantwortung der möglichen Schäden und Mängel am Fahrzeug, sowie die anderer Fahrzeuge, Personen, etc. und die abgeschlossene Versicherung ist somit ungültig. Ebenfalls ist er verantwortlich für mögliche Sanktionen und Schadensersatzforderungen. Im Falle eines Unfalls hat der Mieter kein Recht auf ein Ersatzfahrzeug, noch auf Zurückerstattung irgendeiner Summe.

8. Rechtlicher Stand

Bei jeglicher Streitfrage, die sich über die Erfüllung und Durchführung des vorliegenden Vertrages erhebt, unterstellen sich die Vertragspartner ausdrücklich der Rechtssprechung der gerichtlichen Instanzen der zuständigen Provinz Santa Cruz de Tenerife unter Verzicht auf den eigenen Gerichtsstand.

9. Gesetzliche Regelung

Die erhaltenen persönlichen Angaben werden nach dem Datenschutzgesetz 15/99 vom 13 Dezember gehandhabt. Der Kunde hat zu jeder Zeit Zugriff auf seine Daten und kann diese ändern oder löschen, indem er dies per E-mail oder Post bei der Firma beantragt.

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